Die Zünfte zu Fischern und Schiffleuten
Die beiden letzten handwerklichen Korporationen Basels sind die Zünfte zu Fischern und zu Schiffleuten. Ihr, im Gegensatz zu den älteren Zunfturkunden in deutscher Sprache abgefasster Stiftungsbrief ist datiert vom 15. Februar 1354. Ausgestellt wurde er durch den Bischof Johann Senn von Münsingen. Sein Siegel, dasjenige des Domkapitels und dasjenige der Stadt bekräftigen dessen Inhalt. Das Gründungsjahr 1354 fällt zwischen zwei schwere Heimsuchungen der mittelalterlichen Stadt. In den Jahren 1347-1350 war das Unheil des <schwarzen Todes>, die furchtbare Beulenpest, über Basel hereingebrochen, und am Lukastag des Jahres 1356 sollte die zerstörende Erschütterung des ganzen städtischen Daseins durch das grosse Erdbeben folgen - ein Ereignis, durch das sich die Bevölkerung, statt gelähmt in Untätigkeit zu verharren, zu der gewaltigen Leistung des Wiederaufbaus der Stadt anspornen liess; grösser und schöner als zuvor ist sie in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts von neuem erstanden.
Die Tatsache, dass die Zunft der Fischer und Schiffleute in der ältesten Ratsbesatzung vom Jahr 1357 als fünfzehnte Zunft am Ende der offiziellen Rangordnung der städtischen Korporationen steht, darf indessen nicht zu der Annahme verleiten, dass sich diese beiden Handwerke als letzte organisiert hätten. Die grosse Bedeutung der Fischerei für die Ernährung der mittelalterlichen Bevölkerung, insbesondere auch im Blick auf die ungezählten Fasttage, welche die Kirche vorschrieb, und die Wichtigkeit der Schifffahrt für den Handel wie für die Pilgerreisen, deren Teilnehmer als Verkehrsweg seit alters den Strom der unsicheren Landstrasse vorzogen, mag vielmehr schon früh zu einem Zusammenschluss der beiden Gewerbe und zur gemeinsamen Regelung ihrer Verhältnisse geführt haben. Erst 1354 aber erhielten die beiden Innungen offiziellen Charakter, womit sie in die Teilnahme am städtischen Regiment eintraten. Wie die Grautücher und Rebleute, die Schuhmacher und Gerber, die Schneider und Kürschner und die Scherer und Maler, so bildeten auch die Fischer und Schiffleute zusammen eine sogenannte gespaltene Zunft. Obschon jede der beiden Halbzünfte in ihren handwerklichen und gewerblichen Belangen völlig selbständig war und über ein eigenes Zunfthaus mit einem eigenen Stubenknecht verfügte, traten sie politisch als Einheit auf, und ebenso zogen sie unter dem gemeinsamen Banner ins Feld. Im städtischen Rat waren sie nur durch einen Ratsherrn und einen Meister vertreten, die abwechselnd aus einer der beiden Halbzünfte erkoren wurden. Wie bei den anderen gespaltenen Zünften hatten diese Verhältnisse auch bei den Fischern und Schiffleuten mannigfache Zwistigkeiten zur Folge, die des Öfteren auch durch sich widerstreitende Meinungen über das Zunftwappen ausgelöst wurden. So verlangten die Schiffleute 1416, als sie im gemeinsamen Zeichen die gekreuzten Stacheln durch einen Anker ersetzen wollten, dass der Fisch als Symbol der andern Halbzunft lediglich unter diesem Anker angebracht werde. Dagegen erhoben die Fischer Einspruch. Der Rat hatte zunächst den Schiffleuten willfahren wollen; doch entschied er 1422, dass Anker und Fisch fortan im viergeteilten Feld gleichmässig zur Darstellung gelangen sollten.
Differenzen ergaben sich auch aus der Tätigkeit der eng miteinander verwandten Handwerke. Zwar hatte der Stiftungsbrief von 1354 festgelegt, dass es keinem Zunftgenossen erlaubt sein sollte, beide Gewerbe zu betreiben. Allein die Fischer liessen sich durch diese Bestimmung nicht davon abhalten, an der einträglichen Beförderung der Pilger teilzunehmen, und anderseits beanspruchten im 15. Jahrhundert die Schiffleute auch das Recht der Fischerei. Schliesslich hatte der Rat vermittelnd einzugreifen. Er verfügte im Jahr 1494, dass die Fischer auf die Schifffahrt zu verzichten hätten, wofür sie die Schiffleute mit 15 rheinischen Gulden abfinden sollten; den Schiffleuten aber sollte es nur während zweier Nächte in der Woche gestattet sein, dem Fischfang obzuliegen, und überdies sollten sie dabei nur einfache Fanggeräte verwenden dürfen. Einzig wenn sie auf ihrem Zunfthaus ein Essen abhielten, war es ihnen erlaubt, die Fische dafür selbst zu fangen.
Bereits 1420 hatten die Fischer in einer Zunftordnung umfassende Bestimmungen über ihr Handwerk getroffen und dabei unter anderem die Zeit des Fischfangs, das Fischen an Feiertagen, die Bewirtschaftung der Fischweiden, die Schonzeiten zum Zweck des Fischschutzes, die Verwendung von Fanggeräten und die Verhältnisse des Fischmarktes bis in alle Einzelheiten geregelt. Der Kauf und Verkauf von Fischen spielte im mittelalterlichen Basel eine bedeutsame Rolle. Er vollzog sich auf dem Fischmarkt im Herzen der Talstadt. In väterlicher Fürsorge wachte die Obrigkeit darüber, dass sich die Bürgerschaft dort reichlich mit guter Ware zu gerechtem Preis eindecken konnte. Im Interesse der genügenden Versorgung der Einwohner verbot schon der Zunftbrief grundsätzlich die Wiederausfuhr einmal angekaufter Fische. Den Salmen, die am gleichen Tag nicht verkauft wurden, mussten die Schwänze abgeschlagen werden, damit sie als nicht mehr frische Ware deutlich zu erkennen waren.
Keine geringere Bedeutung als dem Gewerbe der Fischer kam dem Handwerk der Schiffleute zu, vor allem im Hinblick auf den regen Warenverkehr, der sich auf dem Rhein abspielte und Basel zum wichtigen Umschlagplatz machte, aber auch wegen der Beförderung der Personen, die sich den Basler Schiffern vor allem zur Fahrt stromabwärts anvertrauten. Auch in das Gewerbe der Schiffleute griff die Obrigkeit regulierend ein, um Menschen und Güter vor vermeidbaren Risiken der Schifffahrt zu bewahren. Die Sicherheit des Verkehrs auf dem Rhein war Bürgermeister und Rat wie der Zunft selbst zu allen Zeiten ein besonderes Anliegen; darum wurde auf die sorgfältige Ausbildung des beruflichen Nachwuchses grösster Wert gelegt. Die Zunftordnung vom Jahr 1509 setzte fest, dass jeder Anwärter auf die Zunft vorerst zwei Jahre als Knecht zu dienen hätte, bevor er als Steuermann anerkannt würde. In dieser Eigenschaft hatte er dann zwei weitere Jahre Dienst zu leisten; erst dann stand ihm der Eintritt in die Zunft offen. Mit unnachsichtlicher Strenge gingen Rat und Zunft gegen die Schiffleute vor, die ihr Gewerbe nicht mit dem nötigen Ernst betrieben. Wer aus Fahrlässigkeit Menschen und Güter gefährdete oder zugrunde gehen liess, wurde mit Ausschluss aus dem Kreis der Schiffahrtsberechtigten, ja mit Verbannung aus der Stadt bestraft. Aber auch der Tüchtigkeit der Fahrzeuge galt die Aufmerksamkeit der Behörden wie der Korporation; jedes Schiff wurde, bevor es seine Fahrt antrat, an der Schifflände einer genauen Prüfung unterzogen. Über Schiffer, die unverschuldet ins Unglück geraten waren, hielten dagegen Bürgermeister und Rat ihre schützende Hand. Die Zunft liess solche Unfälle im 17. Jahrhundert in das <leidige Unglücksbuch> eintragen, dessen Wahlspruch die Bitte enthielt, der allgerechte Gott und Vater möge den Basler Schiffleuten für alle ihre Reisen seine heiligen Engel als Geleit und als Steuerleute mitgeben.
Unfern voneinander standen die Trinkstuben der beiden Halbzünfte. Das anno 1402 errichtete Zunfthaus der Schiffleute befand sich hart am Ufer des Stroms an der Stelle der alten Kantonalbank, des heutigen Sitzes des Verkehrsbüros. Dort erlebten es die Zunftgenossen, dass sie beim grossen Hochwasser des Rheins vom Jahr 1424 unmittelbar aus der Zunftstube ihre Schiffe auf dem mächtig angeschwollenen Strom besteigen konnten. 1533 fiel das Gebäude einer Feuersbrunst zum Opfer; doch konnte es dank einem Darlehen des Rates in der Höhe von 200 Gulden noch im gleichen Jahr wiederaufgebaut werden. Für den Schmuck der Zunftstube stifteten die eidgenössischen Stände in edler Generosität prächtige Wappenfenster, die der seit 1535 in Basel niedergelassene Glasmaler Maximilian Wischack anfertigte. Im 19. Jahrhundert versetzten die aufkommenden Eisenbahnen der Schifffahrt auf dem Strom und damit dem schon seit längerer Zeit in allmählichem Niedergang begriffenen Gewerbe der Basler Schiffleute den Todesstoss; dessen letzte Vertreter mussten sich einer neuen Tätigkeit zuwenden, um ihr tägliches Brot zu verdienen. Bereits zuvor war ihr altes Zunfthaus von der Schifflände verschwunden. Im Jahre 1838 hatte es die Zunft dem Staat verkauft, als die baulichen Verhältnisse in der Umgebung der Mittleren Rheinbrücke zu einer Korrektion der verschiedenen Zufahrtsstrassen nötigten. Damals wurde auch das Rheintor mit seinem berühmten <Lällekeenig> niedergelegt. Vorübergehend fanden dann die Schiffleute im Haus der Kleinbasler Ehrengesellschaft zur Hären freundschaftliche Aufnahme.
Die Zunft zu Fischern besass eine eigene Liegenschaft auf dem Fischmarkt, auf dem ihre Angehörigen von jeher den Ertrag ihrer Angeln und Netze feilhielten, das Haus <zur goldenen Büchse>. Über dessen Türe liessen Meister und Vorgesetzte einen in Stein gehauenen Salm anbringen zum Zeichen dafür, dass hier die Korporation der Fischer ihre Stube besass. 1780 musste das alte Haus durch einen Neubau ersetzt werden, in dem eine Zeitlang ein Buchhändler sein Geschäft führte und später auch gewirtet wurde. Gegen das Ende des 19. Jahrhunderts wäre die Zunft zu grösseren Reparaturen gezwungen gewesen, wofür indessen ihre Mittel nicht ausreichten. Aus diesem Grund entschloss sich die Zunft 1891, die Liegenschaft an den aus Sulz am Neckar stammenden Christian Singer-Schäfer zu verkaufen, der 1862 nach Basel gekommen war und 1873 im angrenzenden Haus <zum Bubeneck> sein erstes eigenes Bäckerei- und Konditoreigeschäft eröffnet hatte. Später führten zwei Töchter Christian Singers im einstigen Zunfthaus zu Fischern ein bekanntes Wollwarengeschäft, bis es schliesslich dem Neubau des <Storchen> weichen musste. Heute befindet sich an seiner Stelle die von der Terrasse des Restaurants <bekrönte> Garage. Für den steinernen Salm aber, der zunächst in die Obhut der Öffentlichen Denkmalpflege gelangt war, fand sich ein geeigneter Platz an der Ecke der Terrassenmauer beim Aufstieg des neben dem Gebäude der Öffentlichen Krankenkasse zur Peterskirche emporführenden Kellergässleins. Im Auftrag der Zunft errichtete der Sempacher Steinmetz und Bildhauer Antonio Ceresa einen markanten Pfeiler, auf dessen Front der alte Salm erscheint; für den Schmuck der einen Seite des Würfels aber schuf er einen <jungen> Salm. Die andere Seite erhielt die Inschrift: «Zunft zu Fischern / 1354 / Zunfthaus». 1967 konnte dieser <Zunftstein> feierlich eingeweiht werden. Zu Füssen des Kirchturms von St. Peter und des charaktervollen Baus des Marthastifts, gegenüber der herrlichen Fiale des alten gotischen Brunnens, manifestiert sich darin von neuem die Präsenz der Zünfte auf dem Fischmarkt, dem Platz, auf dem sich als Wahrzeichen der mittelalterlichen Stadtfreiheit das erste Basler Rathaus erhob.
Wie vom Schrifttum der beiden Halbzünfte, so ist auch von ihrem einstigen Besitz an Gold- und Silberschmuck nicht viel erhalten geblieben. Immerhin konnte die silbervergoldete Meisterkrone , welche die ganze Zunft 1743 durch den Goldschmied Johann Ulrich III. Fechter hatte anfertigen lassen, für Basel zurückgewonnen werden, nachdem sie zuvor eine lange Irrfahrt durchgemacht hatte. Zwei Jahre vor dem Jubiläum des 500jährigen Bestehens der Zunft trugen sich Meister und Vorgesetzte mit dem Gedanken, auf dieses Fest hin einen Goldschmied mit der Schaffung eines Zunftbechers nach Entwürfen des Kunstmalers Constantin Guise zu beauftragen. In der Zunftkasse aber herrschte damals Ebbe, und so entschloss sich der Vorstand, die Meisterkrone zu verkaufen. Sie wurde von dem Kunsthändler Benedict Maeglin erworben, der ganze 120 Franken dafür bezahlte, und von ihm ins Ausland veräussert. 1893 tauchte die Krone im Kunsthandel wieder auf. An der Auktion einer schwedischen Sammlung in Köln hätte sie damals ersteigert werden können; doch brachte man die erforderliche Summe in Basel nicht auf, so dass sie einem Interessenten zufiel, der dafür 3000 Franken geboten hatte. Das historisch und künstlerisch wertvolle Objekt gelangte nach Stockholm; dort erwarb es 1894 Nationalrat Johann Rudolf Geigy-Merian, der damalige Leiter der Firma J. R. Geigy, der es in grosszügiger Weise dem hiesigen Historischen Museum zum Geschenk machte. Seither ziert die Meisterkrone an den Anlässen der bei den Zünften wiederum den Ehrentisch.
Für Basel vermutlich endgültig verloren sind leider die erwähnten Glasscheiben aus dem einstigen Zunfthaus der Schiffleute am Rhein. In der Zeit des Niedergangs der Schifffahrt und der Zunft fanden sich Meister und Vorgesetzte allzu leicht bereit, sie zu versilbern: Als die Feuerschützen-Gesellschaft von Winterthur im Jahre 1819 einen passenden historischen Schmuck für ihr neues Schützenhaus suchte, traten die Basler Schiffleute diese kostbaren Glasgemälde an sie ab. Voll Stolz vermerkten die Feuerschützen an der Eulach, dass die Scheiben aus einem Zunfthaus der Stadt Basel stammten. Jetzt befinden sie sich im Kunstmuseum der Stadt Winterthur.
Ein prachtvolles Relikt der alten Zunftherrlichkeit, das erfreulicherweise ebenfalls aus dem Ausland nach Basel zurückkehrte, ist der Salmbecher der Zunft zu Fischern. Nicht von ungefähr kam es, dass die Zunftgenossen gerade diesen Fisch künstlerisch verherrlichen liessen; denn er galt als das vornehmste unter allem <Schuppenwild> und wurde sogar mit dem Titel eines Junkers ausgezeichnet. Neben dem roten Baselwein fehlte er nie unter den Ehrengeschenken, welche die Stadt vornehmen Besuchern, fremden Gesandten und hohen Würdenträgern bis hinauf zum Herrn des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation zuteilwerden liess. Der aufgezäumte Salm war seit alters schon das Wahrzeichen der Zunft, und ein zum Sprung ansetzender Salm sollte ums Jahr 1660 auch zum Motiv eines prachtvollen, silbervergoldeten Bechers werden, der dem Goldschmied Jakob Biermann I. in Auftrag gegeben wurde. Er bildete das wohl schönste Stück des Silberschatzes der Zunft zu Fischern, wurde aber in einer Zeit finanzieller Bedrängnis ebenfalls veräussert. 1936 glückte es dem Historischen Museum, das wertvolle Trinkgeschirr, das ins Ausland gelangt war und sich damals in der Sammlung von Baron Henri de Rothschild in Paris befand, um 18’000 Franken zu erwerben. Heute prangt auch dieses kostbare Stück an den Anlässen der Zunft wieder auf der Festtafel. Der Fisch wird getragen von den Händen einer Doppelfigur, eines Meerweibchens und eines Tritonen, deren Leib in einen Fischschwanz ausläuft. Auf der Oberfläche des runden Fusses sind im Blätterwerk Delphine und acht Wappenschilde getrieben, diejenigen des Zunftmeisters, des Ratsherrn und der Sechser, die zur Zeit der Entstehung des Bechers der Zunft vorstanden.
Quelle: Wanner, Gustav Adolf. Zunftkraft und Zunftstolz 1976
Bildnachweis:
Siegel und Wappen: Heini Utzinger, Basel
Fischmarkt und Zunfthaus: Staatsarchiv, Basel-Stadt
Salmbecher und Meisterkrone: Historisches Museum Basel